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Torfmoorsee
Erholungsgebiet Torfmoorsee
Das heutige 57 ha große Naherholungsgebiet Torfmoor mit seinem gleichnamigen 24 ha großen See hat eine lange Geschichte. Es verdankt seine Entstehung dem Bau der Autobahn A30.
Bei schönem Sommerwetter ist der Torfmoorsee Magnet für Tausende von Besuchern.
Aber auch im Herbst und im Winter sorgt er aufgrund seiner wunderbaren Lage für schöne Perspektiven und verschafft den Besuchern eine stimmungsvolle Atmosphäre.
Das Tauchen im Torfmoorsee ist nur mit vorheriger Anmeldung gestattet. Bitte die Anmeldung gut sichtbar im PKW auslegen.
Einschränkung des Gemeingebrauchs durch spezielle Veranstaltungen 2026
Entsprechend § 4 der Gemeingebrauchsverordnung Torfmoorsee wird der zugelassene Gemeingebrauch an folgenden Tagen eingeschränkt:
12.04.2026 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr
09.05.2026 ganztägig
10.05.2026 ganztägig
31.05.2026 ganztägig
14.06.2026 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr
04.07.2026 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.08.2026 ganztägig
06.09.2026 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr
19.09.2026 ganztägig
26.09.2026 ganztägig
27.09.2026 ganztägig
An diesen Tagen ist die Wasserfläche für (Sport-) Veranstaltungen reserviert. Der Gemeingebrauch (Baden und Schwimmen, Wasserfahrzeuge sowie Tauchen) ist für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung nicht möglich.
Hinweis: Ab sofort gibt es keine Grillhütte mehr am Torfmoorsee. Grillen und offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände des Torfmoorsees verboten.
Karte
Ansprechpartner/in
| Frau Raina Schwarzer | |
| Amt / Bereich Fachbereich III Bürgerdienste › Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 210 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-135 E-Mail: r.schwarzer@hoerstel.de | |