Die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch auch durch Privatpersonen bei uns zur Anzeige gebracht werden.
Eine entsprechende Anzeige stellt eine Anregung an uns als Verfolgungsbehörde dar, den Sachverhalt nach dem allgemeinen Untersuchungsgrundsatz zu ermitteln; über eine Verfolgung des Verstoßes entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Fragen über den aktuellen Stand der Bearbeitung, den Ausgang dieses Verfahrens, oder Informationen über die ermittelte Fahrzeugführerin / den ermittelten Fahrzeugführer beantworten können.
Eine anonyme Anzeige ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Verfahren gegen die betroffene Person namentlich genannt werden. Im Rahmen einer möglichen Akteneinsicht können auch Ihre vollständigen Personalien bekannt werden.
Sie erhalten als Anzeigeerstatter*in grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahren
Eine Anonymität der Anzeigenerstatterin oder des Anzeigenerstatters sowie der Zeugen ist nicht möglich. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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