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Antrag auf Nutzung des städtischen Hallenbades und der übrigen städtischen Sportstätten

Vorspann

Die Sportstätten der Stadt Hörstel werden Hörsteler Schulen, Sportverbänden und Vereinen, die Mitglied im Stadtsportverband Hörstel sind, sowie sonstigen Gruppen zur Verfügung gestellt.

Das Hallenbad steht während der allgemeinen Öffnungszeiten jedermann zur Verfügung.

Auflagen:

  • Die Nutzungsregeln für die Sportstätten, sowie die Haus- und Badeordnung für das Hallenbad sind zu beachten.
  • Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Nutzer haftet für alle Schäden an den Sportstätten einschließlich der Ausstattungen und Geräte, die während der Nutzung entstehen, soweit diese nicht auf einen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Evtl. Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich der Stadt Hörstel mitzuteilen.
  • Die Sport- und Turnhallen dürfen nur mit sauberen, nicht färbenden Hallensportschuhen betreten werden.
  • Die Räumlichkeiten sind in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
  • Türen, die mit "Ausgang" oder "Notausgang" beschildert sind, sind aus brandschutzrechtlichen Gründen freizuhalten.
  • Die Nutzungsgenehmigung kann jederzeit widerrufen werden
  • Ein Verzicht auf die Nutzung ist der Stadtverwaltung umgehend mitzuteilen.
Gebäude

Gebäude

Verein / Einrichtung

Verein / Einrichtung

Verantwortliche/r Leiter/in

Verantwortliche/r Leiter/in

Telefon*
Informationen zur Veranstaltung

Informationen zur Veranstaltung

Anzahl der Personen*

Anzahl der Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen
Veranstaltungsbeginn*
Veranstaltungsende*
Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

Mit der Antragstellung erkenne ich die folgenden Satzungen und Verordnungen der Stadt Hörstel ausdrücklich an:

*) Pflichtfelder