Inhaltsbereich

Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Marcel KalischStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 210 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-134
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Das Wohnraumstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (WohnStG NRW), welches zum 1. Juli 2022 in Kraft trat, bietet Städten und Gemeinden erweiterte Handlungsmöglichkeiten, um Wohnraum zu sichern und Missstände zu beseitigen. Es dient der sozialen Daseinsvorsorge, indem es gegen Leerstand, Zweckentfremdung und unzureichende Instandhaltung vorgeht. Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz muss sich Wohnraum zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Die Kommunen haben die Aufgabe, auf die Instandsetzung, Erfüllung von Mindestanforderungen und ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Rechtsgrundlage

Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW)

zurück