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Wohngeld

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Stefanie WestenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich IV Soziales
Dienstgebäude Tiefer Weg, Zimmer 7 // EG
Tiefer Weg 5
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-147
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Frau Melanie WeigelStandort anzeigen
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Fachbereich IV Soziales
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Fachbereich IV Soziales
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Tiefer Weg 5
48477 Hörstel
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Allgemeine Informationen

Wer erhält Wohngeld ?

Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere

  • Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss
  • Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss


Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z.B. bei Eigenheimen) Belastung


Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

Ab sofort können Sie als Bürger den Wohngeldantrag auch online stellen. Diesen bieten wir bei den Onlinediensten der Stadt an.  Bei diesem Online-Antrag handelt es sich um einen bundesweit einheitlichen Antrag, damit Menschen, die finanzielle Unterstützung benötigen, es leichter haben.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Wohngeldseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

Voraussetzungen

Sie können sich Ihren Wohngeldanspruch anonym mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen.

www.wohngeldrechner.nrw.de/

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