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Wohnberechtigungsschein

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Kim-Marie Neuhaus (Erreichbar dienstags und donnerstags)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und OrdnungBürgeramt
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-233
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung ist der Kreis Steinfurt.

Die Stadt Hörstel nimmt Anträge zur Weiterleitung an den Kreis Steinfurt entgegen.

Inhaltliche Fragestellungen können ausschließlich durch den Kreis Steinfurt beantwortet werden.

Informationen, Kontaktdaten und Vordrucke finden Sie hier:

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