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Winterdienst

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Frau Linda FreitagStandort anzeigen
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Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
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Herr Marcel KalischStandort anzeigen
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Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
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Sünte-Rendel-Straße 14
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Allgemeine Informationen

Die Stadt bedient im Rahmen des Winterdienstes (Schneeräumen/Streuen) nach einem Streckenplan bestimmte Straßen innerhalb des Stadtgebietes. Die Strecken sind in Kategorien unterteilt, je nach Bedeutung der Straßen. Dazu gehören in erster Linie verkehrswichtige Straßen, wie Buslinien für den öffentlichen Nahverkehr und Schulbusse, verkehrsreiche Durchgangsstraßen sowie städtische Hauptverkehrsstraßen und Verkehrsmittelpunkte; nicht aber die Straßen in den Wohnsiedlungen.

Hierfür sind die Anlieger für den Winterdienst selber verantwortlich. Der Winterdienst ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt, die auch den Winterdienst reguliert.

Die Räumung der Wohngebietsstraßen sowie sonstige ähnlich betroffene Straßen im Stadtgebiet Hörstel ist durch die Stadt generell nicht vorgesehen und wäre auch, vor allem bei außergewöhnlichen Wetterlagen, nicht leistbar. Der städtische Streu- und Räumdienst ist bereits mit den vorgenannten Winterdienstaufgaben mehr als ausgelastet.

Laut der Satzung ist unter anderem festgelegt: „Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen.“ Der Schnee darf dabei nicht auf die Fahrbahn geworfen werden sondern sollte möglichst zur Grundstücksseite bzw. auf dem Grundstück gelagert werden (Dies insbesondere auch wegen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer). Vielmehr haben die Anlieger sogar die Pflicht, die Fahrbahn entlang ihres Grundstücks bis zur Straßenmitte von Schnee freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen.

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