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Vergnügungsteuer

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Heike LiedmeyerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 Finanzen
Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 11 // EG
Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-122
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Besteuerung unterliegen im wesentlichen die im Gebiet der Stadt Hörstel veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art


das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in

  • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
  • Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten
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