In Nordrhein - Westfallen muss jeder der ein Gebäude errichtet, bei dem Autoverkehr erwartet wird, einen Stellplatz oder Garage errichten. In der Stadt Hörstel ist es möglich sich von dieser Verpflichtung freizukaufen. Alle Informationen hierzu finden Sie in der dafür vorgesehenen Satzung.
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Stellplatzablöse
Ansprechpartner/in
| Frau Anke Weisemann | |
| Amt / Bereich Fachbereich II Planen und Bauen › Fachdienst II/1 Planen (Leitung) Dienstgebäude Münsterstraße, Zimmer 1.05 // 1. OG Münsterstraße 2 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-160 E-Mail: a.weisemann@hoerstel.de | |
