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Statusänderung des Wohnsitzes

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BürgeramtStandort anzeigen
Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel (Riesenbeck)
Telefon: 05454 911-277
Telefax: 05454 911-102

Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und Unterlagen vorab zu klären.


Parkmöglichkeiten:
Großer Parkplatz vor dem Rathaus


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Annahme und Bearbeitung von Statusänderungen des Wohnsitzes

Statusänderungen des Wohnsitzes:

  • Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD.
  • Die Nebenwohnung in dieser Stadt soll alleinige Wohnung werden oder
  • die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder
  • die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.

Abmeldung einer Nebenwohnung

Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Bürgerbüro.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Abmeldung einer Nebenwohnung online

Voraussetzungen

Das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro Hörstel berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes "Hauptwohnung/Nebenwohnung" entsprechend Bundesmeldegesetz.

Bemerkungen

Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

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