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Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

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Herr Thomas FislageStandort anzeigen
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Allgemeine Informationen

Meine Geschlechtsidentität weicht von dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ab. Ich bin darüber informiert, dass ich gegenüber dem Standesamt eine Erklärung abgeben kann, die Angabe zu meinem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag zu ändern, indem sie durch eine andere in den Registern zugelassene Angabe (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichtet wird. Mir ist bekannt, dass ich mit der Erklärung neue Vornamen zu bestimmen habe, die dem gewählten Geschlecht entsprechen und die ich künftig führen will. Mit dieser Erklärung habe ich auch zu versichern, dass der von mir gewählte Geschlechtseintrag und die Vornamen meiner Geschlechtsidentität am besten entsprechen und mir die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. Mir ist auch bekannt, dass ich die genannte Erklärung und die Versicherung erst drei Monate nach dieser Anmeldung beim Standesamt abgeben kann. Diese Zeit kann ich dafür nutzen, mir den von mir beabsichtigten Schritt zu überlegen und mir die Bedeutung der Änderungserklärung zu verdeutlichen. Nach der Anmeldung habe ich sechs Monate Zeit, um die Erklärung abzugeben; entscheide ich mich dagegen, wird die Anmeldung gegenstandslos.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kopie Ihres Ausweisdokumentes sowie eine Kopie der Geburts- bzw. Eheurkunde

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

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