Aushändigung und ggf. Aufnahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung braucht kein oder nur ein ermäßigter Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Die Befreiung ist beim Beitragsservice zu beantragen. Empfohlen wird der Rundfunkbeitrag Online Service (link siehe oben).

