Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Auch Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Zur Beantragung eines Reisepasses ist bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine 18 Jahre alt sind, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig.
Der Reisepass wird nur an die Eltern oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt, solange der Betroffene das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

