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Reisegewerbe

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Frau Raina SchwarzerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 210 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-135
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder verkauft, Leitungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.
Voraussetzungen

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).


Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist ein Antrag erforderlich. Es empfiehlt sich daher, persönlich beim o.a. Ansprechpartner vorzusprechen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auszug aus dem Vollstreckungsportal des Amtsgerichtes
  • polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Ausweis-/Passkopie
  • Aufenthaltserlaubnis (bei nicht EU-Angehörigen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnsitzgemeinde)

sofern mit Lebensmitteln gearbeitet wird:

  • Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes
Welche Gebühren fallen an?

250,00 €

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