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Personalausweis

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BürgeramtStandort anzeigen
Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel (Riesenbeck)
Telefon: 05454 911-277
Telefax: 05454 911-102

Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und Unterlagen vorab zu klären.


Parkmöglichkeiten:
Großer Parkplatz vor dem Rathaus


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Auch Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung anwesend sein.

Zur Beantragung eines Personalausweises ist bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine 16 Jahre alt sind, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig.

Der Personalausweis wird nur an die Eltern oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt, solange der Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Voraussetzungen
  • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
  • Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein.
  • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • der alte Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn dieses Dokument bereits abgelaufen ist.

  • bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn dieses gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.
  • ein digitales Lichtbild entsprechend den ab dem 1. Mai 2025 geltenden Vorgaben kann im Bürgerbüro direkt beim Antragsverfahren oder von einem Berufsfotografen erstellt werden, der es auf sicherem Weg elektronisch an die Meldebehörde weiterleitet.

    Welche Fotografen in der Nähe für dieses Verfahren registriert sind, erfahren Sie über folgenden Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe

Welche Gebühren fallen an?

Vor Vollendung des 24. Lebensjahres:    27,60 €
Ab dem 24. Lebensjahr:                          46,00 €
Vorläufiger Personalausweis:                  10,00 €

Hinzu kommt eine Gebühr in Höhe von 6,00 €, wenn das digitale Passfoto direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro erstellt wird.

Die Gebühr ist jeweils bei der Beantragung zu entrichten und kann bar oder als Kartenzahlung erfolgen.

Die Gebührenregelungen zum Personalausweis ergeben sich aus der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung – PauswGebV:  http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/).

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeitsdauer:

  • bei Personen bis 24 Jahren = 6 Jahre
  • bei Personen über 24 Jahren = 10 Jahre


Verlängerungen sind nicht möglich!

Bearbeitungsdauer

Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3-4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche, von der Ausweisbehörde ausgestellten Vollmacht vertreten lassen.

Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten. Ein vorläufiger BPA wird zusammen mit dem "normalen" Personalausweis beantragt.

Was sollte ich noch wissen?

Statusabfrage Personaldokument online

Mit diesem Online-Service können Sie den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Personaldokumentes abfragen.

Bitte geben Sie die Seriennummer des beantragten hoheitlichen Dokumentes ein. Die Seriennummer finden Sie auf einem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.

Seit dem 1. Mai 2025 ist es möglich, Personalausweise und Reisepässe direkt nach Hause geschickt zu bekommen.

Nähere Informationen hierzu und die Voraussetzungen dafür finden Sie hier.

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