Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Auch Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Zur Beantragung eines Personalausweises ist bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine 16 Jahre alt sind, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig.
Der Personalausweis wird nur an die Eltern oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt, solange der Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

