Als Naturdenkmale können z. B. besonders schützenswerte Bäume/Alleen ausgewiesen werden.
Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz NW definiert als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist."
Inhaltsbereich
Naturdenkmale/Unter Schutz stehende Bäume
Ansprechpartner/in
| Herr Michael Käller | |
| Amt / Bereich Fachbereich II Planen und Bauen (Leitung) Dienstgebäude Münsterstraße, Zimmer 1.01 // 1. OG Münsterstraße 2 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-150 E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de | |
