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Mindestmenge

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Herr Oliver BelderinkStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 Finanzen
Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 6 // EG
Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-123
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Als Mindestmenge für die Gebührenermittlung (Mindestgebühr) wird eine Entnahme aus der öffentlichen und/oder privaten Wasserversorgungsanlage von 30m³ je Person und Jahr angesetzt. Auf Antrag kann die Gebühr auch unter die Mindestgebühr gesenkt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die gesamte Einleitungsmenge unter der Mindestmenge liegt.

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