Als Mindestmenge für die Gebührenermittlung (Mindestgebühr) wird eine Entnahme aus der öffentlichen und/oder privaten Wasserversorgungsanlage von 30m³ je Person und Jahr angesetzt. Auf Antrag kann die Gebühr auch unter die Mindestgebühr gesenkt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die gesamte Einleitungsmenge unter der Mindestmenge liegt.
Inhaltsbereich
Mindestmenge
Ansprechpartner/in
| Herr Oliver Belderink | |
| Amt / Bereich Fachbereich I Zentrale Dienste und Finanzen › Fachdienst I/2 Finanzen Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 6 // EG Kalixtusstraße 6 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-123 E-Mail: o.belderink@hoerstel.de | |
