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Melderegisterauskunft

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BürgeramtStandort anzeigen
Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel (Riesenbeck)
Telefon: 05454 911-277
Telefax: 05454 911-102

Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und Unterlagen vorab zu klären.


Parkmöglichkeiten:
Großer Parkplatz vor dem Rathaus


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Melderegisterauskünfte

Das aktuelle Melderegister der Stadt Hörstel enthält die Daten von Einwohnern, die in Hörstel gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.

Im Falle von Melderegister-Auskünften erhalten Dritte in einem fest umrissenen Umfang Auskünfte aus dem städtischen Melderegister zu einer bestimmten Person.

Es wird unterschieden zwischen

  • einfacher Melderegister-Auskunft
  • erweiterter Melderegister-Auskunft

Einfache Melderegister-Auskunft

Bei einer einfachen Melderegister-Auskunft können Dritte Auskunft über

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Doktorgrad

einer genau bestimmten Person erhalten. Es werden vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt, damit eine Auskunft erteilt

Erweiterte Melderegister-Auskunft

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt im Bürgerbüro eine erweiterte Melderegister-Auskunft. Diese kann zusätzlich zu jenen der einfachen Melderegister-Auskunft folgende Daten umfassen:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (ausschließlich Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und –ort

Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nach dem Meldegesetz nur dann zulässig, wenn der Anfragende erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Telefonische Auskunft

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

Information zu eigenen Daten

Jede Person, die in Hörstel gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos und schriftlich Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie selbst im Melderegister gespeichert sind.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren:

  • Einfache Melderegister-Auskunft: 11 Euro pro Auskunftsersuchen (auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt)
  • Erweiterte Melderegister-Auskunft: 15,00 Euro pro Auskunftsersuchen (auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt)
  • erweiterte Melderegister-Auskunft aus einer Altdatei: 30,00 Euro pro Auskunftsersuchen (auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt)
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