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Meldebescheinigungen

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BürgeramtStandort anzeigen
Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel (Riesenbeck)
Telefon: 05454 911-277
Telefax: 05454 911-102

Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und Unterlagen vorab zu klären.


Parkmöglichkeiten:
Großer Parkplatz vor dem Rathaus


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Folgende Bescheinigungen können Ihnen auf Wunsch in den Bürgerbüros ausgestellt werden (sofern Sie in der Stadt Hörstel gemeldet sind oder waren):

Einfache Meldebescheinigung

Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  1. Familienname
  2. frühere Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 9,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Die Bezahlung kann online über Kreditkarte, PayPal oder giropay erfolgen.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch zugestellt.

Erweiterte Meldebescheinigung

Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  1. Familienname
  2. frühere Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  8. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  9. frühere Anschriften
  10. Einzugsdatum, Auszugsdatum
  11. Familienstand

Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 9,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Die Bezahlung kann online über Kreditkarte, PayPal oder giropay erfolgen.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch zugestellt.

Meldebescheinigung mit Familienangehörigen (Haushaltsbescheinigung) Hier ist eine Vorsprache notwendig

Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung Hier ist eine Vorsprache notwendig

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Die Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

9,00 € je ausgestellte Bescheinigung

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