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Landschaftswacht gemäß § 13 LG NRW

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Herr Marcel KalischStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 210 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-134
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) § 13 LG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenLandschaftswacht

(1) Die untere Landschaftsbehörde soll auf Vorschlag des Beirats Beauftragte für den Außendienst bestellen; sie bilden die Landschaftswacht. Die Landschaftswacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit in der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

(2) Die untere Landschaftsbehörde regelt durch eine Dienstanweisung die Obliegenheiten der Landschaftswacht. Die oberste Landschaftsbehörde legt den Rahmen der Dienstanweisung fest; es kann hierbei ein Dienstabzeichen vorschreiben.


Liste der Landschaftswarte im Stadtgebiet Hörstel:

 

Stadtteil

 

 

1. Naturschutzwächter

 

 Stellvertretung

 

Bevergern

 

 Herr Benjamin Effertz

 Herr Bernhard Vogel

 

Dreierwalde

 

 Herr Franz Thiemann

 Herr Klaus Wenninghoff

 

Hörstel

 

Herr Antonius Schoppe

Herr Stefan Overmeier

 

Riesenbeck

 

Herr Ludger Beulting

Herr Christoph Eggert

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