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Kfz. - Adressänderung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

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BürgeramtStandort anzeigen
Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel (Riesenbeck)
Telefon: 05454 911-277
Telefax: 05454 911-102

Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und Unterlagen vorab zu klären.


Parkmöglichkeiten:
Großer Parkplatz vor dem Rathaus


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie umgezogen sind, muss unter anderem auch der Fahrzeugschein Ihres Kraftfahrzeuges entsprechend geändert werden. Adressänderungen von Fahrzeugscheinen, die vom Kreis Steinfurt ausgestellt wurden, können durch das Bürgerbüro erfolgen. Bei einem Fahrzeugschein, welcher nicht vom Kreis Steinfurt ausgestellt wurde, wenden Sie sich bitte an die KFZ-Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulassungsbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

14,40 €

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