Wenn Sie umgezogen sind, muss unter anderem auch der Fahrzeugschein Ihres Kraftfahrzeuges entsprechend geändert werden. Adressänderungen von Fahrzeugscheinen, die vom Kreis Steinfurt ausgestellt wurden, können durch das Bürgerbüro erfolgen. Bei einem Fahrzeugschein, welcher nicht vom Kreis Steinfurt ausgestellt wurde, wenden Sie sich bitte an die KFZ-Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt.
Inhaltsbereich
Kfz. - Adressänderung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Ansprechpartner/in
| Bürgeramt | |
| Fachbereich III BürgerdiensteDienstgebäude Sünte-Rendel-Straße Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel (Riesenbeck) Telefon: 05454 911-277 Telefax: 05454 911-102 | Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
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Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zulassungsbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
14,40 €
