Wassermengen aus privaten Wasserversorgungsanlagen
Wassermengen aus privaten Wasserversorgungsanlagen sind durch ordnungsgemäß funktionierende zusätzliche Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten zu beschaffen, einzubauen und zu unterhalten hat. Die Einbaustelle erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Hörstel. Veränderungen am Wasserzähler (Entfernen, Auswechseln) sowie Stillegung und Wiederinbetriebnahme der privaten Wasserversorgungsanlage sind der Stadt Hörstel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Nach Einbau des Zählers werden Informationen zum Einbau (Zählernummer, Zählerstand, Einbaudatum, Name, Adresse usw.) benötigt. Der ordnungsgemäße Einbau wird anschließend durch einen Mitarbeiter der Kläranlage überprüft. Seitens des Mitarbeiters wird der Zähler verplombt. Ein Ausbau bzw. das Abschrauben des Zählers ist dann nicht mehr möglich.
Nach erfolgter Überprüfung wird der Zähler zwecks Abrechnung an den Dienstleister (SWTE Netz GmbH & Co.KG.) gemeldet, der für die Stadt Hörstel die Schmutzwassergebühren erhebt. Der Zähler wird so dann im Wege der Jahresrechnung mit abgerechnet.

