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Gartenzähler

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Herr Oliver BelderinkStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I Zentrale Dienste und FinanzenFachdienst I/2 Finanzen
Dienstgebäude Kalixtusstraße, Zimmer 6 // EG
Kalixtusstraße 6
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-123
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Auf dem Grundstück zurückgehaltene Wassermengen

Wassermengen aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden, werden abgesetzt. Die erbrauchten bzw. zurückgehaltenen Wassermengen sind durch ordnungsgemäß funktionierende zusätzliche Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten zu beschaffen, einzubauen und zu unterhalten hat. Der Einbau sowie spätere Veränderungen (Wechsel bzw. Ausbau des Zählers) sind der Stadt Hörstel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Im Stadtgebiet Hörstel ist es möglich, sich für Wasser, dass ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird, von den Schmutzwassergebühren befreien zu lassen.

Die Befüllung eines Pools ist nicht vorgesehen/erlaubt, da es sich bei Wasser aus dem Pool um sog.  "behandeltes" Wasser handelt, welches lt. Vorgaben der unteren Wasserbehörde nach Gebrauch der Schmutzwasserkanalisation zuzuführen ist.

Der Nachweis für zur Gartenbewässerung genutzte Wassermengen erfolgt mittels Einbau eines separaten Zählers in das Leitungssystem.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Separate Leitung mit Zapfstelle im Garten
  • An der Zapfstelle darf es keine Möglichkeit geben, Wasser in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten

Der Einbau des Zählers erfolgt auf eigene Kosten. Der Zähler ist sinnvollerweise an frostsicherer Stelle unterzubringen.

Ein sogenannter Unterschraubzähler (frostsicherer Einbau) an der Außenzapfstelle ist grundsätzlich erlaubt.

Nach Einbau des Zählers werden Informationen zum Einbau (Zählernummer, Zählerstand, Einbaudatum, Name, Adresse usw.) benötigt. Der ordnungsgemäße Einbau wird anschließend durch einen Mitarbeiter der Kläranlage überprüft. Seitens des Mitarbeiters wird der Zähler verplombt. Ein Ausbau bzw. das Abschrauben des Zählers ist dann nicht mehr möglich.

Nach erfolgter Überprüfung wird der Zähler zwecks Abrechnung an den Dienstleister (SWTE Netz GmbH & Co. KG.) gemeldet, der für die Stadt Hörstel die Schmutzwasser-gebühren erhebt. Der Zähler wird so dann im Wege der Jahresrechnung mit abgerechnet; die ausgewiesenen Mengen reduzieren die abzurechnende Schmutzwassermenge.

Welche Gebühren fallen an?

Für das Erfassen, Ablesen und Abrechnen von Privaten Wasserzählern wird je betriebenen Wasserzähler eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt jährlich 15 € je Wasserzähler.

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