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Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer (FQN)

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Frau Alica WennemerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III BürgerdiensteFachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 211 // 1. OG
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-139
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Berufskraftfahrer im Güterverkehr sind verpflichtet, eine Grundqualifikation und sodann im Abstand von jeweils 5 Jahren eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden durch 5 Module von je 7 Stunden gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen. Seit dem 23.05.2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
Fahrer, die beruflich einen LKW oder Bus führen, sind verpflichtet, zukünftig eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nachzuweisen. Die Pflicht zum Nachweis betrifft Fahrerlaubnisinhaber bzw. FahrerlaubnisbewerberBerufskraftfahrer im Güterverkehr sind verpflichtet, eine Grundqualifikation und sodann im Abstand von jeweils 5 Jahren eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden durch 5 Module von je 7 Stunden gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen. Seit dem 23.05.2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Fahrer, die beruflich einen LKW oder Bus führen, sind verpflichtet, zukünftig eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nachzuweisen. Die Pflicht zum Nachweis betrifft Fahrerlaubnisinhaber bzw. Fahrerlaubnisbewerber der Klassen:

•    C1, C1E, C, CE,
•    D1, D1E, D, DE,

sofern die Fahrerlaubnisse im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr gewerblich genutzt werden sollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • 1 biometrisches Passbild (35x45 mm)
  • Kopie des EU-Kartenführerscheins
  • Nachweis nach § 4 Abs. 4 BkrfQG
Welche Gebühren fallen an?

Antrag FQN: 27,50 €

Gebühr für die Zusendung des FQN: 5,00 €

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