Ausländische Staatsangehörige können nach mehrjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland als deutsche Staatsangehörige eingebürgert werden. Die Einbürgerung wird im Regelfall durch die beim Kreis Steinfurt angesiedelte Einbürgerungsbehörde vorgenommen. Der Antrag wird bei der Stadt Hörstel gestellt und mitsamt den erforderlichen Unterlagen der Einbürgerungsbehörde zugeleitet. Da je nach Lebenssituation unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden müssen, geben die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung im persönlichen Gespräch Auskunft hierüber und halten auch den erforderlichen Antragsvordruck bereit.
Inhaltsbereich
Einbürgerungen
Ansprechpartner/in
| Frau Petra Blömker | |
| Amt / Bereich Fachbereich III Bürgerdienste › Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung › Bürgeramt (Leitung) Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 215 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-138 E-Mail: p.bloemker@hoerstel.de | |
