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Bürgergeld

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Allgemeine Informationen

Am 01.01.2005 trat das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), besser bekannt unter dem Schlagwort Hartz IV, in Kraft. Gleichzeitig wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als 12. Buch in das Sozialgesetzbuch eingeordnet. Zum 01.01.2023 wurde das SGB II reformiert und die Leistung in BÜRGERGELD umbenannt.

Die Leistung nach dem SGB II heißt Bürgergeld . Dabei handelt es sich um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur Eingliederung in Arbeit.

Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen finden Sie beim Kreis Steinfurt, auf der Seite des jobcenter Kreis Steinfurt und auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter dem Stichwort Arbeitsförderung.

Bürgergeld-Empfänger sind in der Regel bei einer Krankenkasse pflichtversichert, sofern sie nicht familienversichert oder aufgrund einer anderen Regelung pflichtversichert sind.

Anträge / Formulare

Bürgergeld wird nur auf Antrag erbracht. Neben dem Hauptantrag finden Sie nachfolgend auch die am häufigsten benötigten Anlagen zum Hauptantrag.

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