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Baurechtliche Verfahren / Bauanträge

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Marcel AchtermannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich II Planen und BauenFachdienst II/1 Planen
Dienstgebäude Münsterstraße, Zimmer 1.08 // 1. OG
Münsterstraße 2
48477 Hörstel
Telefon: 05454 911-163
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bauvoranfrage / Vorbescheid
Bevor ein Bauantrag gestellt wird, kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein „Vorbescheid“ beantragt werden.

Weitere Infos erhalten Sie hier: Bauamt Kreis Steinfurt https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Bauamt/Ansprechpersonen/

Genehmigungsfreie Vorhaben (§ 62 BauO NRW 2018)
Die Errichtung oder Änderung bestimmter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedarf keiner Baugenehmigung.

Freistellungen (§ 63 BauO NRW 2018)
Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, bedarf es keines Baugenehmigungsverfahrens.

Baugenehmigungen (§§ 64 und 65 BauO NRW 2018)
Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung bestimmter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen einer Baugenehmigung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Sachbearbeiter.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung von Bauanträgen ist das Bauamt vom Kreis Steinfurt zuständig.

https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Bauamt/Ansprechpersonen/

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