Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten. Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. Zulässig unter diesen Voraussetzungen sind sowohl Einzel- als auch Gruppenauskünfte, z.B. an Berufsverbände, Versicherungen, Handelsauskunfteien u.ä. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.
Inhaltsbereich
Auskünfte aus dem Gewerberegister
Ansprechpartner/in
| Frau Raina Schwarzer | |
| Amt / Bereich Fachbereich III Bürgerdienste › Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung Dienstgebäude Sünte-Rendel-Straße, Zimmer 210 // 1. OG Sünte-Rendel-Straße 14 48477 Hörstel Telefon: 05454 911-135 E-Mail: r.schwarzer@hoerstel.de | |
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Gewerbeauskünfte
- Einfache Auskunft: 15,00 Euro
- Erweiterte Auskunft
(zzgl. Wohnanschrift): 25,00 Euro - mit örtlicher Ermittlung: 40,00 Euro
Anträge / Formulare
Es ist formloser schriftlicher Antrag (unter Angabe des berechtigten Interesses) zu stellen.
